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Änderungsauflage; Ortsplanungsrevision / Rahmennutzungsplanung

Im Rahmen der aktuell laufenden Ortsplanungsrevision hat der Gemeinderat Wildhaus-Alt St. Johann am 3. September 2026 unter Berücksichtigung der Mitwirkung und in Anwendung von Art. 7 und Art. 34 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) nachstehende Änderungsauflage gegenüber der Gesamtauflage (23. Februar bis 24. März 2026) erlassen und unterstellt die folgenden Unterlagen der öffentlichen Planauflage:

  • Zonenplan, Änderungsauflage
  • Baureglement, Änderungsauflage

Gleichzeitig wird der Planungs- und Mitwirkungsbericht samt Beilagen öffentlich bekannt gemacht. Diese Unterlagen unterstehen nicht dem Einspracheverfahren.

Ort der öffentlichen Auflage:
Bauverwaltung Wildhaus-Alt St. Johann, Hauptstrasse 40, 9656 Alt St. Johann

Sämtliche Unterlagen können zusätzlich digital auf www.wildhaus-altstjohann.ch eingesehen werden.

Auflagefrist:
Donnerstag, 1. Oktober 2026 bis Freitag, 30. Oktober 2026

Im Sinne von Art. 41 Abs. 1 PBG liegen alle Unterlagen während 30 Tagen zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Innert der Auflagefrist kann gegen die Änderungen gegenüber der öffentlichen Auflage (23. Februar bis 24. März 2026) beim Gemeinderat Wildhaus-Alt St. Johann, Hauptstrasse 40 / Postfach 17, 9656 Alt St. Johann, schriftlich Einsprache erhoben werden.

Zur Einsprache berechtigt ist, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dar­tut (Art, 153 PBG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1; abgekürzt VRP). Einsprachen haben eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

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