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Gemeinderat

Der Gemeinderat stellt die Exekutive dar und ist das Führungs- und Vollzugsorgan der Gemeinde. Er besteht aus fünf Mitgliedern. Den Vorsitz hat der Gemeindepräsident inne. Der Schulratspräsident hat von Amtes wegen einen Sitz im Gemeinderat. Der Gemeinderat wird für eine vierjährige Amtsdauer gewählt.

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