Grosse Waldbrandgefahr: Feuern im Wald verboten!
Der Kanton St. Gallen hat ab Freitag, 3. Juli 2026, ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe auf dem gesamten Kantonsgebiet verfügt. In der Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann gilt das Feuerverbot bereits seit Freitag, 26. Juni 2026. Was ist verboten:
- Das Entzünden von Feuer im Wald und im Abstand von 200 Metern zum Wald.
- Das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Rauchwaren
- Das Steigenlassen von Himmelslaternen und das Abbrennen von Feuerwerk
Das Feuerverbot gilt bis auf Widerruf. Bei Nichteinhalten drohen Bussen.
Gemeinderat Wildhaus-Alt St. Johann