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Gemeindeverwaltung

Grosse Waldbrandgefahr: Feuern im Wald verboten!

Der Kanton St. Gallen hat ab Freitag, 3. Juli 2026, ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe auf dem gesamten Kantonsgebiet verfügt. In der Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann gilt das Feuerverbot bereits seit Freitag, 26. Juni 2026. Was ist verboten:

  • Das Entzünden von Feuer im Wald und im Abstand von 200 Metern zum Wald.
  • Das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Rauchwaren
  • Das Steigenlassen von Himmelslaternen und das Abbrennen von Feuerwerk

Das Feuerverbot gilt bis auf Widerruf. Bei Nichteinhalten drohen Bussen.

Gemeinderat Wildhaus-Alt St. Johann

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