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Gemeindeverwaltung

Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot aufgehoben - weiterhin Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und Waldesnähe (200m)

Seit dem 17. Juli 2026 galt im Kanton St. Gallen ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Die Niederschläge der vergangenen Tage haben die Waldbrandgefahr nun so stark gemindert, dass das Feuer- und Feuerwerksverbot ausserhalb des Waldes per 22. August 2026 aufgehoben wurde. Weiterhin gilt:

  • Machen Sie keine Feuer im Wald und im Abstand von 200 Metern zum Wald. Halten Sie die Feuerverbote unbedingt ein.
  • Entzünden Sie keine Feuerwerke.
  • Das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Rauchwaren ist in Wald und Waldesnähe verboten.
  • Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist im ganzen Kantonsgebiet verboten.

Das Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und Waldesnähe (200m) gilt bis auf Widerruf. Bei Nichteinhalten drohen Bussen.

Gemeinderat Wildhaus-Alt St. Johann

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