Feuerverbot in Wald und Waldesnähe (200 m)
Auf dem Gebiet der Politischen Gemeinde Wildhaus-Alt St.Johann ist im Wald und in Waldesnähe (200 m) das Entzünden von Feuer, das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Rauchwaren, das Abbrennen von Feuerwerk sowie das Steigenlassen von Himmelslaternen ab sofort und bis auf Widerruf verboten.