Anmeldung Marktstand/Marktplatz
Anmeldungen für die Märkte werden ab sofort entgegengenommen.
Gemeindemarktstand
Für das Mieten eines Gemeindemarktstandes mit Dach gilt der Grundsatz: solange Vorrat. Es ist daher nicht garantiert, dass alle Bestellungen berücksichtigt werden können. Es gilt das Eingangsdatum der Anmeldung.
Für den Flohmarkt können keine Gemeindemarktstände gemietet werden.
Wichtige Dokumente zu den Marktbestimmungen
GAS Reglement für Veranstaltungen
Jugendschutz
Lebensmittelmerkblatt
Gesuch Festwirtschaftspatent