Handlungsfähigkeitszeugnis
Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis.
Das Handlungsfähigkeitszeugnis stellt Ihnen die KES-Behörde des Wohnorts aus. Für unsere Gemeinde zuständig ist die Kindes- und Erwachsenenschutz-Behörde Toggenburg in Bütschwil.