Einbürgerungen
Ordentliche Einbürgerung:
Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen
Voraussetzungen:
- 10 Jahre in der Schweiz wohnhaft (Die Jahre zwischen 8. und 18. Lebensjahr zählen doppelt. Der tatsächliche Aufenthalt hat jedoch mindestens sechs Jahre zu betragen.)
- 5 Jahre im Kanton St. Gallen wohnhaft
- 5 Jahre ununterbrochen in der Gemeinde wohnhaft
Erleichterte Einbürgerung:
Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen
Voraussetzungen:
- 3 Jahre mit Schweizerin oder Schweizer verheiratet
- 5 Jahre in der Schweiz wohnhaft - wovon 1 Jahr unmittelbar vor Einreichung des Gesuchs
Besondere Einbürgerung:
Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizern
Voraussetzungen:
- 5 Jahre ununterbrochen in der Gemeinde wohnhaft