Navigieren in Wildhaus-Alt St. Johann

Einbürgerungen

Ordentliche Einbürgerung:

Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen

Voraussetzungen:

  • 10 Jahre in der Schweiz wohnhaft (Die Jahre zwischen 8. und 18. Lebensjahr zählen doppelt. Der tatsächliche Aufenthalt hat jedoch mindestens sechs Jahre zu betragen.)
  • 5 Jahre im Kanton St. Gallen wohnhaft
  • 5 Jahre ununterbrochen in der Gemeinde wohnhaft

Erleichterte Einbürgerung:

Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen

Voraussetzungen:

  • 3 Jahre mit Schweizerin oder Schweizer verheiratet
  • 5 Jahre in der Schweiz wohnhaft - wovon 1 Jahr unmittelbar vor Einreichung des Gesuchs

Besondere Einbürgerung:

Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizern

Voraussetzungen:

  • 5 Jahre ununterbrochen in der Gemeinde wohnhaft

Zuständige Abteilung