Abstimmungen und Wahlen
Stimmberechtigung:
Alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr erreicht haben und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind, dürfen abstimmen und wählen.
Briefliche Stimmabgabe:
- ab Erhalt des Stimmmaterials
- ausgefüllte Stimm- oder Wahlzettel in beigelegtes kleines Stimmzettel-Couvert legen und zukleben
- Stimmausweis unterzeichnen
- Stimmzettel-Couvert und Stimmausweis in Antwort-Couvert legen, dass die Anschrift der Gemeindeverwaltung erscheint
- per Post versenden oder in Briefkasten des Gemeindehauses werfen
Persönliche Stimmabgabe an der Urne:
- am Abstimmungs- oder Wahlsonntag von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr
- Postgebäude, Unterwasser
- Mehrzweckgebäude Chuchitobel, Wildhaus