Festwirtschaftspatent
Wer einen öffentlichen Anlass plant, braucht eine Bewilligung der Gemeinde für die Festwirtschaft. Ein Anlass gilt als öffentlich, sobald er publiziert wird und der Veranstalter einen Umsatz erzielen möchte. Das Gesuch ist mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung einzureichen.