Wegzug
Wegzug aus Wildhaus-Alt St. Johann
Sie ziehen aus unserer Gemeinde weg? Wir wünschen Ihnen alles Gute!
Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister abmelden können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns abmelden (und sich bei Ihrer neuen Wohngemeinde anmelden). Nebst der persönlichen Abmeldung am Schalter können Sie uns Ihren Wegzug auch per E-Mail oder online über die sichere Plattform www.eumzug.swiss (nur bei Umzug innerhalb CH) melden.
Um Ihren Wegzug eintragen zu können, benötigen wir folgende Angaben:
- Wegzugsdatum
- neue Adresse
Bei Personen mit ausländeischer Staatsangehörigkeit, welche ins Ausland ziehen, muss zudem der Ausländerausweis eingezogen werden.
- www.eumzug.swiss/eumzug/#/canton/sg - eUmzugCH – elektronische Umzugsmeldung
- www.egovernment.ch – Weitere Informationen über eUmzugCH
- www.sg.ch – Migrationsamt Kanton St.Gallen