Navigieren in Wildhaus-Alt St. Johann

Zuzug

Zuzug nach Wildhaus-Alt St. Johann


Sie ziehen neu in unsere Gemeinde oder sind bereits zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!

Damit wir Sie im Einwohnerregister erfassen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen seit dem Zuzug bei uns anmelden. Nebst der persönlichen Anmeldung am Schalter können Sie uns Ihren Zuzug auch online über die sichere Plattform www.eumzug.swiss melden (nur für Umzüge innerhalb der Schweiz).

Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen bzw. einzureichen:

Schweizer Staatsbürger/innen

  • Heimatschein
  • ID / Pass
  • Krankenkassennachweis (aktuelle Police / Karte) 
  • Mietvertrag / Bestätigung des Vermieters

Wochenaufenthalter/innen

  • Heimatausweis der Hauptwohnsitzgemeinde
  • ID / Pass
  • Mietvertrag / Bestätigung des Vermieters
  • (bei Ausländern zusätzlich Ausländerausweis)

Ausländische Staatsangehörige (Zuzug von anderer Gemeinde in der Schweiz)

  • Ausländerausweis
  • Pass / Personalausweis
  • ledig --> Geburtsurkunde, verheiratet --> Heiratsurkunde, geschieden --> Scheidungsurkunde
  • Krankenkassennachweis (aktuelle Police / Karte) 
  • Mietvertrag / Bestätigung des Vermieters
  • Gebühren (EU/EFTA CHF 30.00, Drittstaat CHF 122.00)

Ausländische Staatsangehörige, erwerbstätig in der Schweiz (Zuzug vom Ausland)

  • Formular A1
  • Pass / Personalausweis
  • ledig --> Geburtsurkunde, verheiratet --> Heiratsurkunde, geschieden --> Scheidungsurkunde
  • Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag / Bestätigung des Vermieters
  • Gebühren (EU/EFTA CHF 70.00, Drittstaat CHF 122.00)
  • Krankenkassennachweis (kann auch noch nach der Anmeldung eingereicht werden)

Ausländische Staatsangehörige, nichterwerbstätig in der Schweiz (Zuzug vom Ausland)

  • Formular A1
  • Formular Nachweis finanzieller Verpflichtungen
  • Pass / Personalausweis
  • ledig --> Geburtsurkunde, verheiratet --> Heiratsurkunde, geschieden --> Scheidungsurkunde
  • Offerte einer Schweizer Krankenkasse
  • Arbeitsvertrag /Vermögensnachweise
  • Mietvertrag / Bestätigung des Vermieters
  • Gebühren (EU/EFTA CHF 70.00, Drittstaat CHF 122.00)

Zuständige Abteilung