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Feuerverbot - ab sofort

Der Gemeinderat Wildhaus-Alt St. Johann erlässt gestützt auf Art. 47 Abs. 1 FSG in Verbindung mit Art 101 Abs.2 VRP folgende Allgemeinverfügung:

Auf dem Gebiet der Politischen Gemeinde Wildhaus-Alt St.Johann ist im Wald und in Waldesnähe (200 m) das Entzünden von Feuer, das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Rauchwaren, das Abbrennen von Feuerwerk sowie das Steigenlassen von Himmelslaternen ab sofort und bis auf Widerruf verboten.

Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung dringend, das Verbot strikt einzuhalten und mitzuhelfen, Brände zu verhindern.

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