Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot aufgehoben - weiterhin Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und Waldesnähe (200m)
Seit dem 17. Juli 2026 galt im Kanton St. Gallen ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Die Niederschläge der vergangenen Tage haben die Waldbrandgefahr nun so stark gemindert, dass das Feuer- und Feuerwerksverbot ausserhalb des Waldes per 22. August 2026 aufgehoben wurde. Weiterhin gilt:
- Machen Sie keine Feuer im Wald und im Abstand von 200 Metern zum Wald. Halten Sie die Feuerverbote unbedingt ein.
- Entzünden Sie keine Feuerwerke.
- Das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Rauchwaren ist in Wald und Waldesnähe verboten.
- Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist im ganzen Kantonsgebiet verboten.
Die öffentlichen Feuerstellen im Gemeindegebiet bleiben weiterhin gesperrt.
Das Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und Waldesnähe (200m) gilt bis auf Widerruf. Bei Nichteinhalten drohen Bussen.