Navigieren in Wildhaus-Alt St. Johann

Reglement über Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen und Gebührentarif - Fakultatives Referendum

Die politischen Gemeinden haben im Bereich der Emissionsbegrenzung und Kontrolle von Feuerungsanlagen in Anlehnung an die eidgenössische Luftreinhalte-Verordnung (SR 814.318.142.1; abgekürzt LRV) verschiedene Aufgaben zu erfüllen. Bereits seit einiger Zeit besteht auch für die Holzzentralheizungen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 70 kW eine Emissionsmesspflicht. Damit die politische Gemeinde der Messpflicht nachkommen kann, hat sie ein rechtsetzendes Reglement zu erlassen. Des Weiteren sind auch die Gebühren für die Kontrolltätigkeiten im Bereich der Feuerungskontrolle in einem kommunalen Gebührentarif festzulegen.

Aus diesem Grund wurde in Anlehnung an die eidgenössische Luftreinhalte-Verordnung ein Reglement über Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen und ein Gebührentarif erarbeitet. Diese wurden an der Sitzung vom 10. August 2026 vom Gemeinderat Wildhaus-Alt St. Johann genehmigt.

Das Reglement über Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen unterliegt gemäss den untenstehenden Bedingungen dem fakultativen Referendum. Der Gebührentarif ist davon ausgenommen.

Gegenstand: Reglement über Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann

Referendumsfrist: Freitag, 21. August 2026 bis Dienstag, 29. September 2026

Öffentliche Auflage: Gemeindehaus, Ratskanzlei, Hauptstrasse 40, Alt St. Johann

Quorum: 180 gültige Unterschriften

Das Referendumsverfahren richtet sich nach Art. 13 ff. der Gemeindeordnung sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes und des kantonalen Gesetzes über Referendum und Initiative. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Wildhaus-Alt St. Johann, Hauptstrasse 40, 9656 Alt St. Johann, einzureichen.

Der Gemeinderat Wildhaus-Alt St. Johann

zur Liste