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Friedhofreglement und Gebührentarif – fakultatives Referendum

Das Reglement über die Friedhöfe und die Bestattungen der Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann ist seit dem 3. November 2011 in Vollzug. Ebenso der dazugehörige Gebührentarif, der im Laufe der Zeit jedoch kleinere Anpassungen erfahren hat.

Viele Formulierungen, von der Bearbeitung der Todesfälle bis zur Aufhebung der Gräber, sind nicht mehr zeitgemäss. Auch der Gebührentarif wurde seit einiger Zeit nicht mehr überprüft und verschiedene Anpassungen sind zwischenzeitlich erforderlich geworden.

Aus diesem Grund wurde in Anlehnung an das kantonale Gesetz über die Friedhöfe und die Bestattungen sowie deren Vollzugsverordnung ein neues Friedhofreglement und ein neuer Gebührentarif erarbeitet. Diese wurden an der Sitzung vom 4. Juni 2026 vom Gemeinderat Wildhaus-Alt St. Johann genehmigt.

Das Friedhofreglement unterliegt gemäss den untenstehenden Bedingungen dem fakultativen Referendum. Der Gebührentarif ist davon ausgenommen.

Gegenstand: Friedhofreglement Wildhaus-Alt St. Johan
Referendumsfrist: Freitag, 12. Juni 2026 bis Mittwoch, 22. Juli 2026
Öffentliche Auflage: Gemeindehaus, Ratskanzlei, Hauptstrasse 40, Alt St. Johann
Quorum: 180 gültige Unterschriften

Das Referendumsverfahren richtet sich nach Art. 13 ff. der Gemeindeordnung sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes und des kantonalen Gesetzes über Referendum und Initiative. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Wildhaus-Alt St. Johann, Hauptstrasse 40, 9656 Alt St. Johann, einzureichen.

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