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Koordiniertes Auflageverfahren Ackerstrasse

Der Gemeinderat Wildhaus-Alt St. Johann hat am 12. Februar 2026 in Anwendung von Art. 39 ff des Strassengesetzes (sGS 732.1; StrG) den folgenden Teilstrassenplan genehmigt:

Teilstrassenplan Ackerstrasse (Nr. 46W, Gemeindestrasse 3. Klasse)

In Koordination mit dem Teilstrassenplan wird gleichzeitig folgendes Bauprojekt öffentlich aufgelegt:

Baugesuch Nr. 2025-70

Bauvorhaben:     Neubau Mehrfamilienhaus mit Autoeinstellhalle
Grundstück:         567W
Gesuchsteller:     Schällibaum Immo AG, Hinder Starkenbach 1945, 9656 Alt St. Johann
Projektverfasser: Sutter Architektur, Kirchgasse 4, 8620 Wetzikon

Die Unterlagen liegen vom 4. Juni 2026 bis 3. Juli 2026 im Büro der Bauverwaltung, Hauptstrasse 40, 9656 Alt St. Johann öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen können auch auf www.wildhaus-altstjohann.ch eingesehen werden.

Gegen den Teilstrassenplan und das Baugesuch kann Innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat Wildhaus-Alt St. Johann Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1; VRP]). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

 

Gemeinderat Wildhaus-Alt St. Johann

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