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Öffentliche Planauflage: Sondernutzungsplan Gewässerraum Tobelbach

Der Gemeinderat hat am 15. Januar 2026 gestützt auf Art. 23 ff., Art. 29 ff. und Art. 41 ff. Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt PBG) des Kantons St. Gallen genehmigt:

  • Sondernutzungsplan Gewässerraum Tobelbach
    Abschnitt km 0.305 bis km 0.918 (GN10, Nr. 7‘718)
    Abschnitt km 0.000 bis km 0.120 (GN10, Nr. 30‘237)
    Abschnitt km 0.000 bis km 0.039 (GN10, Nr. 4‘212)
    Festlegung Gewässerraum nach Art. 36a GschG Baulinien

Die Auflageunterlagen liegen nach Art. 41 PBG während 30 Tagen vom 2. Juni 2026 bis 2. Juli 2026 bei der Bauverwaltung, Hauptstrasse 40, Alt St. Johann, zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Während der obengenannten Auflagefrist kann gegen die Auflageunterlagen beim Gemeinderat Wildhaus-Alt St. Johann, Hauptstrasse 40, 9656 Alt St. Johann, schriftlich Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer an der Änderung oder Aufhebung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP)). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.


Gemeinderat Wildhaus-Alt St. Johann

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