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Fakultatives Referendum; Vereinbarung über die Zusammenlegung der Grundbuchämter Gams und Wildhaus-Alt St. Johann

Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 23. März 2026 die Vereinbarung über die gemeinsame Führung der Grundbuchämter Gams und Wildhaus-Alt St. Johann genehmigt. Die damit verbundene Abgabe von Verwaltungsaufgaben an die Gemeinde Gams untersteht dem fakultativen Referendum.

Gegenstand: Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Grundbuchamtes

Referendumsfrist: Dienstag, 7. April 2026 bis Montag, 18. Mai 2026

Öffentliche Auflage: Gemeindehaus, Ratskanzlei, Hauptstrasse 40, 9656 Alt St. Johann

Quorum: 180 gültige Unterschriften

Das Referendumsverfahren richtet sich nach Art. 13 ff der Gemeindeordnung sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes und des kantonalen Gesetzes über Referendum und Initiative. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Wildhaus-Alt St. Johann, Hauptstrasse 40, 9656 Alt St. Johann, einzureichen.

Der Gemeinderat

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