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Zweiter Wahlgang für das Gemeindepräsidium (Rest Amtsdauer 2021 - 2024)

Beim ersten Wahlgang vom 17. September 2023 für die Wahl des Gemeindepräsidiums (Rest Amtsdauer 2021 – 2024) haben alle Kandidaten das absolute Mehr nicht erreicht, weshalb ein zweiter Wahlgang durchgeführt werden muss.

Der zweite Wahlgang für die Wahl des Gemeindepräsidium findet am Sonntag, 19. November 2023, statt. Vorbehalten bleibt das Zustandekommen einer stillen Wahl.

Einreichung von Wahlvorschlägen für Stimmzettel oder stille Wahl
Für den zweiten Wahlgang wird ein Stimmzettel (Stimmzettel mit vorgedruckten Kandidatennamen) herausgegeben, soweit gültige Wahlvorschläge dazu vorliegen. Ein gültiger Wahlvorschlag kann auch als Grundlage für das Zustandekommen einer stillen Wahl dienen.

Für den zweiten Wahlgang müssen die Wahlvorschläge bis spätestens Freitag, 29. September 2023, 17.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei Wildhaus-Alt St. Johann eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung der Einreichefrist.

Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 Stimmberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sind, höchstens gleich viele Kandidaten enthalten, als Mandate zu vergeben sind, ausschliesslich wählbare Kandidaten enthalten und ausschliesslich Kandidaten enthalten, die ihrer Kandidatur zustimmen.

Das entsprechende Formular kann entweder bei der Gemeinderatskanzlei Wildhaus-Alt St. Johann oder via Homepage (www.wildhaus-altstjohann.ch) bezogen werden.

Stille Wahl
Wenn nicht mehr als eine Person kandidiert, kommt bei der Wahl des Gemeindepräsidiums automatisch eine stille Wahl zustande. Der Entscheid über das Zustandekommen einer stillen Wahl wird veröffentlicht. Der Urnengang entfällt.

Wildhaus-Alt St. Johann, 17. September 2023                   
Der Gemeinderat

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