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Ersatzwahl Gemeindepräsidium - Rest Amtsdauer 2021 bis 2024

Ersatzwahl Gemeindepräsidium - Rest Amtsdauer 2021 bis 2024

Gemeindepräsident Rolf Züllig hat per 31. Dezember 2023 seinen Rücktritt eingereicht. Der Gemeinderat hat den Termin für die Ersatzwahl auf Sonntag, 17. September 2023, angesetzt.

Einreichung von Wahlvorschlägen

Wahlvorschläge müssen bis Freitag, 23. Juni 2023, 17.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei, Hauptstrasse 40, 9656 Alt St. Johann, schriftlich eingereicht werden. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung der Frist. Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann unterzeichnet sind, höchstens gleich viele Kandidierende enthalten, als Mandate zu vergeben sind, ausschliesslich wählbare Kandidierende enthalten und ausschliesslich Kandidierende enthalten, die der Kandidatur schriftlich zustimmen (Art. 24 Gesetz über Wahlen und Abstimmungen [sGS 125.3; abgekürzt WAG]). Die hierfür erforderlichen Formulare können unter www.wildhaus-altstjohann.ch heruntergeladen oder bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 26. November 2023, statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis spätestens am Freitag, 29. September 2023, 17.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei einzureichen. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang. Im zweiten Wahlgang ist eine stille Wahl möglich (Art. 28 WAG).

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