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Anmeldung Marktstand/Marktplatz (backslash)

Anmeldungen für die Märkte werden ab sofort entgegengenommen.


Gemeindemarktstand

Für das Mieten eines Gemeindemarktstandes mit Dach gilt der Grundsatz: solange Vorrat. Es ist daher nicht garantiert, dass alle Bestellungen berücksichtigt werden können. Es gilt das Eingangsdatum der Anmeldung.
Für den Flohmarkt können keine Gemeindemarktstände gemietet werden.

 

Anmeldeschluss: 31. August 2025

Wichtige Dokumente zu den Marktbestimmungen

GAS Reglement für Veranstaltungen
Jugendschutz
Lebensmittelmerkblatt
Gesuch Festwirtschaftspatent