Anmeldung Marktstand/Marktplatz (backslash)
Anmeldungen für die Märkte werden ab sofort entgegengenommen.
Gemeindemarktstand
Für das Mieten eines Gemeindemarktstandes mit Dach gilt der Grundsatz: solange Vorrat. Es ist daher nicht garantiert, dass alle Bestellungen berücksichtigt werden können. Es gilt das Eingangsdatum der Anmeldung.
Für den Flohmarkt können keine Gemeindemarktstände gemietet werden.
Anmeldeschluss: 31. August 2025
Wichtige Dokumente zu den Marktbestimmungen
GAS Reglement für Veranstaltungen
Jugendschutz
Lebensmittelmerkblatt
Gesuch Festwirtschaftspatent