Öffentliche Mitwirkung vor Änderungsauflage von Zonenplan und Baureglement

Am 12. Februar 2026 hat der Gemeinderat Wildhaus-Alt St. Johann die Rahmennutzungsplanung (Zonenplan, Baureglement) erlassen. Die Unterlagen wurden zusammen mit den Waldfeststellungen unter Eröffnung einer Einsprachefrist von 30 Tagen vom Montag, 23. Februar 2026, bis Dienstag, 24. März 2026, öffentlich aufgelegt. Während der Einsprachefrist gingen mehrere Einsprachen ein, die geprüft wurden und zu punktuellen Anpassungen der Planungsmittel führten.

Gegenstand der Mitwirkung:
Gegenstand der vorliegenden Mitwirkung sind einzig die Änderungen gegenüber der öffentlichen Auflage (23. Februar – 24. März 2026). Zur Mitwirkung liegen dazu folgende Planungsmittel auf:

  • Zonenplan, WildhausAlt St. Johann 1:2500
  • Baureglement

Im Anschluss an diese Mitwirkung ist die Änderungsauflage vorgesehen.

Die Unterlagen können während der Mitwirkungsfrist vom Montag, 18. Mai 2026 bis  Montag. 1. Juni 2026 online unter www.mitwirken-wildhaus-altstjohann.ch oder bei der Bauverwaltung, Hauptstr. 40, 9656 Alt St. Johann, eingesehen werden.

Die Stellungnahmen mit Antrag und Begründung können ebenfalls unter www.mitwirken-wildhaus-altstjohann.ch digital erfasst oder per E-Mail an ratskanzlei@wildhaus-altstjohann.ch eingereicht werden. Die schriftlichen Vernehmlassungen dazu sind bis zum Ablauf der Mitwirkungsfrist am Montag, 1. Juni 2026, einzureichen.

Gemeinderat Wildhaus-Alt St. Johann

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