Baubewilligungsverfahren durchführen
Es werden drei verschiedene Verfahren unterschieden:
- Beim ordentlichen Verfahren muss das Vorhaben visiert werden. Das Baugesuch wird öffentlich ausgeschrieben und die Grundeigentümer im 30m-Bereich erhalten eine Bauanzeige. Die Baugesuchsunterlagen können bei der Bauverwaltung eingesehen werden. So erhalten alle, die ein Interesse glaubhaft machen können, die Möglichkeit zur Einsprache, . Anschliessend entscheidet die Baukommission darüber, ob das Gesuch bewilligt wird oder nicht.
- Der Unterschied vom vereinfachten Verfahren zum ordentlichen Verfahren liegt darin, dass beim vereinfachten Verfahren keine Visiere gestellt werden und das Gesuch nicht öffentlich ausgeschrieben wird.
- Im Meldeverfahren gibt es keine Einsprachemöglichkeit durch die benachbarten Grundeigentümer und die Baukommission entscheidet nach der Prüfung durch die Bauverwaltung über die Erteilung der Baubewilligung.
Zuständige Abteilung