Grundwasserschutzzonen und Reglement «Flürentobel» - Rechtsgültigkeit

Der Gemeinderat Wildhaus-Alt St. Johann genehmigte am 4. September 2025 die Grundwasserschutzzonen und das Schutzzonenreglement für die Grundwasserfassung «Flürentobel».

Die Schutzerlasse lagen vom 27. Februar 2026 bis 29. März 2026 öffentlich auf. Innert Frist gingen keine Einsprachen ein.

Das Bau- und Umweltdepartement des Kantons St. Gallen verfügte am 3. Juni 2026 die Genehmigung des Gemeindeerlasses zu den Grundwasserschutzzonen. Die Grundwasserschutzzonen und das Schutzzonenreglement für die Grundwasserfassung «Flürentobel» haben somit Rechtsgültigkeit erlangt. Vollzugsbeginn ist der 3. Juni 2026.

 

Gemeinderat Wildhaus-Alt St. Johann

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