Mäharbeiten und Ruhezeiten

Die Ruhezeiten sind im Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit geregelt.

Die Mittagsruhe gilt von Montag bis Samstag, 12.00 bis 13.00 Uhr und die Nachtruhe dauert vom 22.00 bis 06.00 Uhr.
An Sonn- und Feiertagen gelten ganztägige Ruhezeiten.

Gartenarbeiten mit Maschinen wie Rasenmähern und anderen lärmerzeugenden Geräten sind von Montag bis Freitag, zwischen 12.00 und 13.00 Uhr sowie zwischen 19.00 und 07.00 Uhr, an Samstagen zwischen 12.00 und 13.00 Uhr sowie ab 17.00 Uhr untersagt.

 

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