Abwassergebühren
Die jährlichen Grund- und Betriebsgebühren für das Abwasserwesen werden von der Finanzverwaltung aufgrund der Angaben der Frischwasser-Versorger (Wasserkorporation Alt St. Johann-Unterwasser und Dorfkorporation Wildhaus) in Rechnung gestellt.
Ebenfalls werden aufgrund der Angaben der Bauverwaltung die Kanalisations-anschlusstaxen bei Neu- und Umbauten in Rechnung gestellt.